Inhalt
In dem Entschließungsantrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz wird eine gesetzliche Klarstellung der Bedingungen für Praktika gefordert. Hintergrund ist, dass junge Menschen häufig nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Berufseinstieg den Weg über ein Praktikum wählen, dieses aber vielfach nicht vergütet wird. Durch eine Änderung des BGB soll es künftig bei der Vergütung für die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer/in auf die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ankommen. Ferner sind eine Beweiserleichterung zur Geltendmachung von Vergütungsansprüchen und ein Verbot von kurzen Verjährungsfristen sowie das Schriftformerfordernis für Praktikaverträge vorgesehen. Mit einer solchen BGB-Änderung soll nach Einschätzung von Fachleuten die jahrelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft innerhalb eines Arbeitsverhältnisses im BGB festgeschrieben werden.
Verfahrensstand
Die Entschließung wurde am 24.04.2009 beim Bundesrat eingebracht. Im Zuge der Beratungen der Bundesratsausschüsse hatten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss empfohlen, die Entschließung nicht zu fassen. Der Kulturausschuss empfahl, die Entschließung in geänderter Form zu fassen. Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik war eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen. Die Entschließung ist am 12.06.2009 von der Bundesratstagesordnung abgesetzt worden, die Beratungen ruhen derzeit bis auf Wiederaufruf in den Ausschüssen.
Den vollständigen Text der Bundesrats-Drucksache 388/08 finden Sie hier (pdf-Download).