Inhalt
Mit dem Entschließungsantrag verfolgen die antragstellenden Länder das Ziel, die gesetzlichen Regelungen insbesondere der Arbeitsmigration zu reformieren und durch legale Einwanderungsmöglichkeiten insgesamt eine bessere Einwanderungssteuerung zu etablieren. Zu diesem Zweck fordern sie die Bundesregierung auf, einen Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, der sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung transparent und übersichtlich zusammenfasst und neu strukturiert.
Das Einwanderungsgesetz soll die Einwanderung auch über wirtschaftliche, sozialpolitische und kulturelle Unterstützung steuern. U.a. durch die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen sollen Fachkräfte zur Einwanderung motiviert werden. Ein unkomplizierter Familiennachzug sowie die konsequente Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache sollen zu einer schnelleren Integration beitragen.
Der Gesetzentwurf soll sich jedoch nicht nur an hochqualifizierte Fachkräfte richten, sondern auch Regelungen der Arbeitsmarkteinwanderung von Menschen mit einem anderen Qualifikationsniveau enthalten. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, soll es für qualifizierte Asylsuchende unter bestimmten Bedingungen auch möglich sein, aus dem Asylverfahren in die Arbeitsmigration zu wechseln.
Verfahrensstand
Die Entschließung wurde am 23.09.2016 im Plenum vorgestellt und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Bei der abschließenden Plenarberatung am 10.03.2017 fand knapp weder die ursprüngliche Fassung, noch eine von den Ausschüssen empfohlene Alternativfassung eine Mehrheit.
Den Wortlaut der Entschließung finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier.