| Bundesratsdrucksache 258/12

Entschließung des Bundesrates - Fortentwicklung der Bundesbeteiligung gemäß § 46a SGB XII

Antrag der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom 03.05.2012

Inhalt

Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung des Bundesanteils an den Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 schnellstmöglich einzuleiten. Die Übernahme dieser Kosten durch den Bund war 2011 im Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (sog. Bildungs- und Teilhabepaket) vereinbart worden. Die Antragssteller fordern zudem, die Länder vor dem Hintergrund des erheblichen landesrechtlichen und verwaltungsseitigen Handlungsbedarfs unverzüglich in den Abstimmungsprozess zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubeziehen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen hat der Bund 2011 die erste Stufe der im Vermittlungsausschuss vereinbarten stufenweisen Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2012 umgesetzt. Für die weitere Erhöhung des Bundesanteils bedarf es eines zusätzlichen Gesetzgebungsverfahrens.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag am 11.05.2012 den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Am 15.06.2012 wurde die Vorlage von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt.

Den Text der Entschließung können Sie  <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden (pdf-Download).

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