Inhalt
Der Entschließungsantrag enthält die Forderung an die Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn vorzulegen. Dadurch soll eine unterste Grenze des Arbeitsentgelts festgelegt werden, unterhalb derer keine Löhne und Gehälter gezahlt werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Einkommen erhalten und ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Der Antrag sieht vor, dass der Mindestlohn von einer unabhängigen Kommission vorgeschlagen und jährlich überprüft wird. Das Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde soll durch Rechtsverordnung festgelegt werden und darf 8,50 Euro (brutto) nicht unterschreiten.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist aus Sicht der Antragssteller notwendig, weil die Anzahl der Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, dazu zählen etwa befristete und geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- und Leiharbeit, seit Jahren bundesweit ansteigt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts traf dies 2010 auf 7,84 Mio. Menschen oder 25,4% aller Beschäftigten zu. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre daher ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Rahmenbedingungen für gute und sichere Arbeit zu schaffen und Armutslöhne zurückzudrängen.
Verfahrensstand
Die Entschließung wurde in der 891. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2011 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfahlen dem Bundesrat, die Entschließung anzunehmen. Im Wirtschaftsausschuss fand sich dafür keine Mehrheit. In seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.