| Bundesratsdrucksache 152/12

Entschließung des Bundesrates - Energiewende voranbringen: Investitionssicherheit, Planbarkeit und Kostendeckung der Photovoltaikförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichern

Antrag der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vom 23.03.2012

Inhalt

Der Entschließungsantrag nimmt Bezug auf das Vorhaben der Bundesregierung, die Photovoltaikförderung durch eine Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) deutlich abzuschmelzen. In den Jahren 2010 und 2011 ist es zu einem sehr hohen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen gekommen. Allerdings wirke bereits die zum 1. Januar 2012 vollzogene Änderung des EEG einem weiteren Ausbau der Photovoltaik über den Zielkorridor von jährlich bis 3,5 Gigawatt Leistung hinaus entgegen. Es seien zwar in einem begrenzten Maße über diese bereits gesetzlich verankerten Degressionsschritte hinaus Potentiale zur Reduktion der Förderung möglich, das Vorhaben der Bundesregierung schieße aber weit über das Ziel hinaus und riskiere, einen notwendigen Zubau zu gefährden.

Besonders kritisch wird die abrupte Absenkung des Förderniveaus gesehen, die zu erheblichen kurzfristigen Einschnitten führen würde, die kostenseitig nicht entsprechend aufgefangen werden können. Kritisch werden ferner das so genannte Marktintegrationsmodell, monatliche Degressionsschritte, die Einführung neuer Größenklassen für die Vergütungssätze, die Verschlechterung des Status von Dachanlagen im Außenbereich sowie Größenbeschränkungen bei Freiflächenanlagen gesehen. Der Antrag betont, dass Investitionssicherheit und Planbarkeit wesentliche Garanten für das Gelingen der Energiewende sind und sieht diese durch die geplanten Änderungen der Bundesregierung bedroht. Abgelehnt werden daher auch kurzfristige und rückwirkend geltende Kürzungen der EEG-Vergütung. Nötig seien stattdessen ausreichende Übergangsregelungen.

Verfahrensstand

Die Entschließung wurde in der 895. Sitzung des Bundesrates am 30.03.2012 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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