| Bundesratsdrucksache 70/15

Entschließung des Bundesrates „Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen“

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 25.02.2015

Inhalt

Mit dem Entschließungsantrag „Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen" verfolgen die antragstellenden Länder das Ziel, die gesetzlichen Regelungen insbesondere der Arbeitsmigration zu reformieren. Zu diesem Zweck fordern sie die Bundesregierung auf, einen Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, der sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung transparent und übersichtlich zusammenfasst.

Das Einwanderungsgesetz soll die Einwanderung auch über wirtschaftliche, sozialpolitische und kulturelle Unterstützung steuern. U.a. durch die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen sollen Fachkräfte zur Einwanderung motiviert werden. Ein unkomplizierter Familiennachzug, sowie die konsequente Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache sollen zu einer schnellen Integration beitragen.

Der Gesetzentwurf soll sich jedoch nicht nur an hochqualifizierte Fachkräfte richten, sondern auch Regelungen der Arbeitsmarkteinwanderung von Menschen mit einem anderen Qualifikationsniveau enthalten. Dazu gehört auch die Prüfung der Qualifikation von Asylsuchenden. Ebenso ist Asylbewerbern mit einer Zusage einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland die Möglichkeit einzuräumen, diese Ausbildung in Deutschland zu absolvieren und bei erfolgreichem Abschluss eine angemessen Arbeitsstelle zu finden.

Verfahrensstand

Die am 25.02.2015 beantragte Entschließung wurde am 06.03.2015 im Parlament diskutiert und im Anschluss zur weiteren Erörterung an die Ausschüsse verwiesen.

Den Wortlaut der Entschließung finden Sie  <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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