| Bundesratsdrucksache 196/11

Entschließung des Bundesrates – Die Chancen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln für gute Arbeit sichern

Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg vom 23.03.2011

Inhalt

Ziel der auf Rheinland-Pfalz und Hamburg zurückgehenden Entschließung ist zu verhindern, dass es aufgrund der bevorstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU zu Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kommt. Durch klare Regeln zu Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Gewährleistung intensiver Kontrollen und die Stärkung der Mitbestimmung sollen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung eine wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gewährleisten. Hierzu bedürfe es nach der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen auch der Aufstockung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um die Einhaltung von Mindestlöhnen effektiv kontrollieren zu können.

Verfahrensstand

Der Antrag wurde in der 882. Sitzung am 15.04.2011 in den Bundesrat eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen. In der 883. Sitzung des Bundesrates am 27.05.2011 wurde sie abgelehnt.

Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download). 

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