Entschließung des Bundesrates – Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien

Entschließung des Landes Rheinland-Pfalz Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes beim Handel mit Tieren unter anderem im Tierschutzrecht zu schaffen, die auch präventiv wirken sollen. Online-Plattformen, Printmedien und Anbieter werden in die Pflicht genommen und Sanktionsmöglichkeiten eingefordert.

Es soll unter anderem eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen geschaffen werden, so dass für das Anbieten und die Abgabe von Tieren tierschutzrechtliche Mindeststandards gelten. Der Entschließungsantrag dient dem Aufgreifen wesentlicher Forderung des Landtags „Tiere sind keine Ware – Online- Handel mit Tieren rechtlich regeln“ (Beschluss des Landtags vom 22.08.2019 auf Antrag aller Fraktionen, Drucksache 17/9795).  

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