Das Land schlägt zwei Maßnahmen vor:
Zum einen soll die Elementarversicherung gegen Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmung ergänzt werden um das Witterungsrisiko Dürre. Damit soll eine versicherungssteuerliche Ungleichbehandlung des bislang mit 19 Prozent Versicherungssteuer belegten und besonders teuren Risikos „Dürre“ beseitigt werden. Bei Aufnahme in die Elementarversicherung würde auch für Dürre der ermäßigte Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme gelten.
Zum anderen schlägt Rheinland-Pfalz vor, in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen neuen Fördergrundsatz einzufügen, der die Betriebe bei der Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für Land- und Forstwirtschaft zielgerichtet unterstützt.
Die Entschließung wurde in den zuständigen Agrarausschuss überwiesen und soll im Herbst wieder dem Bundesratsplenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden.