Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken – Marktortprinzip einführen

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen bestimmen zunehmend unseren Alltag in der digitalen Welt. Sie bieten großes Potenzial, um das Leben zu erleichtern; sie bergen allerdings auch Risiken. Daher besteht Regulierungsbedarf in diesem Feld.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission stellte am 23.10.2019 ihr Gutachten zur Künstlichen Intelligenz mit allgemeinen ethischen und rechtlichen Grundsätzen und insgesamt 75 Handlungsempfehlungen vor. Leitgedanke ist, dass der Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz den Prinzipien des Persönlichkeitsschutzes und der Grundrechte folgen soll.

Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der zentrale Punkte aus der Datenethikkommission aufgreift. Die Initiative fordert eine ausgewogene Berücksichtigung verbraucherpolitischer und wirtschaftspolitischer Interessen sowie Transparenz bei der Regulierung digitaler Anwendungen.

Die Initiative sieht ein risikoabhängiges Regulierungsregime für algorithmische Systeme vor, abhängig vom jeweiligen Schädigungspotenzial der digitalen Anwendung.

Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, sich für die Geltung des EU-Marktortprinzips einzusetzen und zu prüfen, inwieweit weitere flankierende Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind.

Die Initiative wurde am 13. März in den Bundesrat eingebracht und nach Beratung der Gremien am 15. Mai vom Bundesrat beschlossen.

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