| Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz

Bundesrat fordert Anhebung der finanziellen Mittel Frühe Hilfen

Die Rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich im Bundesrat zusammen mit anderen Ländern erfolgreich für eine Gesetzesinitiative eingesetzt, die mehr Geld für Frühe Hilfen zum Kinderschutz fordert. Mit dem „Gesetzentwurf zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ wird der Bundestag aufgefordert, ein Gesetz zur dauerhaften Anhebung der Bundesmittel für Frühen Hilfen auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesantrag sieht vor, die Bundesmittel von aktuell 51 Mio. Euro jährlich bis zum Jahr 2025 auf 96 Mio. anzuheben.

Gestiegene psychosoziale Belastungen der Eltern – unter anderem hervorgerufen durch die Belastungen der Corona-Pandemie – und ein Anstieg der Zahl der Kinder unter drei Jahren, haben in den vergangenen Jahren zu einem größeren Beratungsbedarf geführt. Die Unterstützungsstrukturen werden zudem durch steigende Personal- und Sachkosten belastet. Beispiele für Maßnahmen Früher Hilfen in Rheinland-Pfalz sind der Einsatz von Familienhebammen an den rheinland-pfälzischen Geburtskliniken im Rahmen des Programms „Guter Start ins Kinderleben“, die aufsuchende Unterstützung und Beratung durch Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende im häuslichen Umfeld der Familien sowie niedrigschwellige Angebote für Familien in belasteten Lebenssituationen wie beispielsweise Babytreffs, Elternkurse oder Elternsprechstunden.

Der Bundesrat hat in seiner 1022. Sitzung am 10. Juni 2022 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. 

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