| Bundesratsdrucksache 770/12

Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD)

Antrag der Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein vom 12.12.2012

Inhalt

Nach Auffassung der antragstellenden Länder handelt es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei. Sie sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der politische Kurs sei bestimmt durch eine aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung. Dies lasse sich anhand der von den Innenministern von Bund und Ländern erstellten umfangreichen Materialsammlung belegen. Ein Verbot der NPD sei daher geboten. Mit der Antragstellung und Prozessführung soll Bundesratspräsident Winfried Kretschmann einen Verfahrensbevollmächtigten beauftragen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Antrag in seiner 904. Plenarsitzung am 14.12.2012 angenommen.

Den vollständigen Text der Bundesrats-Drucksache 770/12 finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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