| Bundesratsdrucksache 105/14

Entschließung des Bundesrates ‘‘Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern- Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken‘‘

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, vom 12.03.2014

Inhalt

Der Mehrländerantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurde ebenso wie parallel vorgelegte Entschließungsanträge aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach Beratungen in den Ausschüssen in einer gemeinsamen Neufassung beschlossen. Ziel der vorgelegten Entschließungen war, die Handlungsfähigkeit der Länder im Falle einer EU-weiten Anbauzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu stärken. Hierbei geht der Mehrländerantrag vor allem auf die laufenden EU-Verhandlungen zur opt-out-Regelung ein. Diese Forderungen wurden in die Neufassung übernommen, ebenso wie sämtliche zusätzliche Forderungen der drei Länder bezüglich der Koexistenzregelung der nationalen Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung sowie der bundeseinheitlichen Regelung für den Schutz der Imker.

Auslöser für den Antrag war, dass am 11.02.2014 im Rat der EU keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gegen oder für den Vorschlag der EU-Kommission zur Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 zu Stande kam. Infolgedessen kann nach geltendem EU-Gentechnikrecht die EU-Kommission allein über die Anbauzulassung  entscheiden. Im Rahmen der Diskussionen bezüglich der Zulassung von gentechnisch verändertem Mais, wurde im Rat der EU auch ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2010 zur sogenannten ‚,opt-out‘‘-Regelung beraten, welcher den Ländern mehr Möglichkeiten als bisher einräumen soll, nationale Anbauverbote im Falle einer EU-weiten Zulassung auszusprechen.  Die Länder bitten die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, um den Anbau einer EU-weit zugelassenen - gentechnisch veränderten - Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebiets verbieten zu können. Die Neuregelung sollte aus Sicht der Länder im EU-Gentechnikrecht ausgestaltet werden. Die Bundesregierung sollte sich zudem auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine Rechtsgrundlage  für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen geschaffen wird.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.04.2014 die Entschließung in einer Neufassung angenommen.

Den Text des Bundesratsbeschlusses können Sie <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

Den ursprünglichen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können Sie <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

Die Rede von Ministerin Höfken im Bundesratsplenum am 14.03.2014 können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden, die Rede im Bundesratsplenum am 11.04.2014 können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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