Blick in den Plenarsaal des Bundesrates

Mitwirkung an der Bundes-Gesetzgebung

Die Länder bilden den Bund - nicht umgekehrt.

Der föderale Staatsaufbau Deutschlands zeigt sich auch darin, dass die Länder im Bundesrat über Gesetze und Verordnungen der Bundesebene mitbestimmen.

Die Landesvertretung in Berlin bereitet diese Teilhabe an allen Entscheidungen auf bundespolitischer Ebene vor. Ministerpräsidentin Malu Dreyer führt die rheinland-pfälzische Landesregierung auch im Bundesrat, die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, bereitet mit dem Team der Landesvertretung die umfangreichen Sitzungen vor.


Über den Bundesrat können die Länder nach Artikel 76, Absatz 1 des Grundgesetzes eigene Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag einbringen oder mit Entschließungen Anregungen geben. Auch bei der europäischen Gesetzgebung ist der Bundesrat nach Artikel 23 des Grundgesetzes an der Willensbildung des Bundes grundlegend beteiligt.

Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat sehr aktiv, wie Sie hier an der Auflistung seiner Initiativen sehen können.

Der Bundesrat tagt regelmäßig, mindestens 10 Mal im Jahr.
Hier finden Sie die aktuellen Termine.
Die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung erfahren Sie
hier auf den Webseiten des Bundesrates.


Bundesratsgebäude im Sommerlicht
Reichstagsgebäude bei Nacht