| Entschliessung

2. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

In der 1041. Sitzung am 02.02.2024 fassten die Länder in Anwesenheit des ukrainischen Botschafters einstimmig eine Entschließung, mit der sie den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht auf das Schärfste verurteilen.

Der Bundesrat hat in seiner 1041. Sitzung folgende Entschließung gefasst:

1. Der Bundesrat verurteilt den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf das Schärfste. Er ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht.

2. Der gegen die Ukraine geführte Krieg ist verantwortlich für großes Leid in der ukrainischen Bevölkerung und den Tod unzähliger Menschen. Der Bundesrat fordert die Russische Föderation erneut auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen.  

3. Der Bundesrat verurteilt die Angriffshandlungen und Bombardierungen auf die Ukraine und die damit einhergehenden Todesopfer und Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen Kulturstätten sowie der Infrastruktur. Gleichzeitig zollt der Bundesrat dem entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt und Anerkennung.  

4. Die Ukraine ist Teil der europäischen Familie. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union seine humanitäre, politische und militärische Unterstützung für die Ukraine fortführt.  

5. Der Bundesrat begrüßt, dass die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel Mitte Dezember 2023 entschieden haben, dass die Europäische Union Beitrittsverhandlungen unter anderem mit der Ukraine eröffnen wird. Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um der Ukraine eine positive Perspektive zu geben und wichtige Reformen umzusetzen. Die Ukraine hat seit der Verleihung des Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende Reformschritte unternommen, die ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für den europäischen Weg unter Beweis stellen (BRDrucksache 593/23 (Beschluss)). 

6. Der Bundesrat will die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Partnerschaften zwischen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und Regionen der Ukraine sowie Städtepartnerschaften oder kommunale Solidaritätspartnerschaften können dabei ein wichtiges Element sein. Der Bundesrat begrüßt, dass bereits viele Kommunen und einige deutsche Länder Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen haben und weitere Kommunen und Länder solche anstreben. Im Jahr 2023 haben sich die Partnerschaften gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Sie können kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen zu etablieren und in der jetzigen Notsituation akut zu helfen. 

7. Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine weiter voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer finden als Fachkräfte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. 

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