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Einsatz für Kleinbrennereien und Weinbau im Bundesrat ohne Mehrheit: Ministerin Schneider bedauert Ablehnung der Ausschussempfehlungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2027

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates intensiv, jedoch letztlich ohne die erforderliche Mehrheit dafür eingesetzt, spürbare Mehrbelastungen für die heimische Landwirtschaft, den Weinbau und das Handwerk abzuwenden. Das Land unterstützte dabei nachdrücklich die Empfehlungen der Fachausschüsse, die Erhöhung der Alkoholsteuer sowie der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer aus dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zu streichen.

Ministerpräsident Gordon Schnieder: „Dass diese Ausschussempfehlungen im Plenum keine Mehrheit fanden, bedauere ich sehr. Der Weinbau ist in Rheinland-Pfalz nicht nur einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, sondern gehört fest zu unserer Kultur und Heimat. Die Winzerinnen und Winzer der 6.500 Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um ihr Geschäft auch künftig wirtschaftlich betreiben zu können. Eine Anhebung der Schaumweinsteuer ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten das falsche Signal für die heimische Wirtschaft.“

Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten.: „Auch wenn der Vorstoß im Bundesratsplenum schlussendlich keine Mehrheit fand, werde ich auch weiterhin als Ministerin auf allen politischen Ebenen dafür kämpfen, die mittelständischen Strukturen der heimischen Land- und Weinwirtschaft vor überproportionaler Bürokratie und steuerlicher Überlastung zu schützen. Die nun vorgesehene Erhöhung der Alkoholsteuer trifft die Branche zur Unzeit und belastet insbesondere Klein- und Obstbrennereien. Die überwiegend klein strukturierten Betriebe erfüllen eine unverzichtbare Funktion für den ländlichen Raum: Sie sichern die dezentrale Obstverwertung, den Erhalt wertvoller Streuobstbestände und stärken die regionale Wertschöpfung.“ 

Das Land-Rheinland-Pfalz hatte gefordert, auf diese zusätzliche Steuerbelastung zu verzichten. Um den Betrieben stattdessen eine echte Zukunftsperspektive zu bieten, sollte stattdessen die zulässige Jahreserzeugung von Abfindungsbrennereien von 3 auf 6 Hektoliter reinen Alkohol je Kalenderjahr angehoben werden. Dies hätte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten im Abfindungsbrennverfahren eröffnet und zugleich einen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Ebenso entschieden hat sich das Land gegen die vorgesehene Erhöhung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer ausgesprochen. 

Der Weinbau steht bereits jetzt aufgrund rückläufigen Konsums, massiv gestiegener Produktionskosten und eines zunehmenden internationalen Wettbewerbs unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die zusätzliche Steuerbelastung wird insbesondere kleinere und handwerklich arbeitende Erzeuger empfindlich treffen.

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