Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.09.18
Inhalt
Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes, die am 12. Juli 2013 verkündet wurde, wurde festgelegt, dass die betäubungslose Kastration von unter acht Tage alten männlichen Schweinen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 zulässig ist.
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