Verlängerung des erleichterten Zugangs zur sozialen Sicherung
Per Rechtverordnungen sollen die erleichterten Bedingungen abhängig von der Dauer der Krise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden können. Damit wird (Solo-)Selbstständigen, Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Gruppen mit verringertem Einkommen, die von den Folgen der Pandemie-Bekämpfung besonders wirtschaftlich getroffen wurden, weiterhin unbürokratisch und schnell der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gewährt. Bei der Umsetzung soll auch sichergestellt sein, dass Altersvorsorgevermögen und Betriebsvermögen Selbstständiger während der Pandemiezeit weiterhin großzügig freigestellt werden.
In einem zweiten Teil fordert Rheinland-Pfalz, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Denn es ist nicht auszuschließen, dass es auch im kommenden Jahr immer wieder lokale Schulschließungen geben wird. Analog soll die Mittagsverpflegung auch für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen fortgeführt werden. Auch hier sind pandemiebedingte (Teil-)Schließungen im kommenden Jahr nicht auszuschließen.
Verfahrensstand
Die Bundesratsinitiative wurde beim Bundesrat eingebracht und wird aktuell in den Bundesratsausschüssen beraten. Eine Befassung im Bundesratsplenum ist in der Sitzung des Bundesrates am 6. November 2020 avisiert.
Den Text der rheinland-pfälzischen Initiative finden Sie hier.