Heike Raab: Jugendmedienschutz muss auf der Höhe der Zeit sein
Raab weiter: „Die Länder setzen ihre Arbeit an der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Umsetzung eines umfassenden und kohärenten Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung elektronischer Medien fort. Hierzu wollen wir auch die im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Paragraphen 29b vorgesehene Evaluierung aufgreifen. Denn die Regelungen zum Jugendmedienschutzes in diesem Gesetz werden aus Sicht von Rheinland-Pfalz den Herausforderungen an das gewandelte Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.“