Heike Raab begrüßt verlässlichen Rechtsrahmen für Influencerwerbung in sozialen Medien
Staatsekretärin Raab koordiniert für das Vorsitzland der Rundfunkkommission die Medienpolitik der Länder.
„Wir Länder hatten bereits Ende 2018 entsprechende Anpassungen im UWG angeregt. Bund und Länder tragen im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebungskompetenz eine gemeinsame Verantwortung für unsere Medienordnung. Eine enge Abstimmung zwischen Bundes- und Landesrecht ist hierfür die Grundlage“, so die Staatssekretärin weiter.
Der von der Bundesregierung diese Woche verabschiedete Gesetzentwurf stellt für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klar, in welchen Fällen Inhalte unter anderem in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Dies soll zukünftig nur noch dann erforderlich sein, wenn beispielsweise für die Darstellung eines Produktes ein Entgelt gezahlt oder eine ähnliche Gegenleistung geleistet wurde. Dieses sog. Gegenleistungsprinzip gilt bereits seit Langem in der von den Ländern verantworteten Medienregulierung. Verschiedene Gerichtsentscheidungen zum UWG hatten Werbepraktiken von Influencern in sozialen Medien, die sich an diesen Grundsätzen der Medienregulierung orientierten, jedoch wettbewerbsrechtlich als unzulässig bewertet. In der Folge hatten Bund und Länder eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen vereinbart, mit dem Ziel einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.